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Es sieht so aus, als könnten die Rechte europäischer Flugreisender weiter gestärkt werden.

Diese Woche einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Parlament auf eine Reihe von Aktualisierungen der jahrzehntealten Bestimmung EU261. Die Änderungen könnten es erleichtern, eine Entschädigung zu erhalten, wenn sich dein Flug verspätet oder annulliert wird.

Nach dem diese Woche verabschiedeten Rahmen müssten Fluggesellschaften dich darüber informieren, wann dir möglicherweise eine finanzielle Entschädigung für Flugausfälle zusteht, und klare Anweisungen zur Auszahlung geben. Die Regeln würden die Airlines auch dazu verpflichten, bei Annullierungen sorgfältiger nach Umbuchungsmöglichkeiten zu suchen.

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Details zur EU261

Die Verordnung 261/2004, besser bekannt als EU261 oder EC261, ist seit 2004 die Grundlage für deine Ansprüche bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung.

Wer fällt unter die EU261?

Die Schutzbestimmungen gelten in drei Konstellationen:

  • Alle Passagiere, die innerhalb der EU fliegen (z. B. mit Ryanair von Köln/Bonn nach Barcelona)
  • Passagiere, die mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen (z. B. mit Lufthansa von New York nach Frankfurt)
  • Passagiere, die aus der EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft fliegen (z. B. mit United Airlines von München nach Denver)
Lufthansa City Airlines Airbus A320neo startet ab der neuen Basis in Frankfurt
Foto: Lufthansa

Wem steht eine Entschädigung zu und in welcher Höhe?

Du kannst eine finanzielle Entschädigung verlangen, wenn du in Flugunregelmäßigkeiten gerätst, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Die Schwelle dafür: Ein Flug kommt drei Stunden oder mehr verspätet an, oder ein Flug wird weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert.

Die Höhe der Entschädigung bleibt unverändert:

Flugdistanz Betrag
bis 1.500 km 250 Euro
innereuropäisch, 1.500 bis 3.500 km 400 Euro
über 3.500 km weltweit 600 Euro

Wichtige Änderungen: bessere Kommunikation, einfachere Entschädigung

Die geplanten Änderungen führen im Wesentlichen dazu, dass Fluggesellschaften transparenter darüber informieren müssen, wann dir Geld zusteht und wie du es bekommst.

Verschärfte Regeln zur Entschädigung

Die Airline muss dich darüber informieren, dass dir möglicherweise eine Entschädigung zusteht, und dir klare Anweisungen zur Beantragung geben. Das muss innerhalb von 96 Stunden nach deiner Ankunft am Zielort erfolgen. Anschließend muss die Airline den Eingang deiner Forderung unverzüglich bestätigen und dir innerhalb von 30 Tagen die Zahlung leisten oder eine klare Begründung für die Ablehnung liefern.

Umbuchung bei Annullierung

Wird dein Flug annulliert, werden die Airlines stärker in die Pflicht genommen, dir aktiv eine Ersatzbeförderung anzubieten. Kümmert sich die Fluggesellschaft nicht selbst darum, kannst du die Umbuchung in der Regel eigenständig organisieren und dir die Kosten anschließend erstatten lassen. Die genauen Fristen und Obergrenzen ergeben sich erst aus dem finalen Gesetzestext.

Wann die Schutzmaßnahmen nicht gelten

Die Fluggesellschaft muss dir keine Entschädigung zahlen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt, etwa ein schweres Wetterereignis. Lehnt die Airline deinen Anspruch ab, muss sie den konkreten Umstand darlegen.

Weitere Änderungen, die du kennen solltest

Die Verordnung verbietet Fluggesellschaften künftig, dir die Beförderung auf dem Rückflug zu verweigern, wenn du auf dem Hinflug nicht erschienen bist. Diese sogenannten No-Show-Regeln fallen damit weg.

Außerdem stellten die Verhandler klar, welche Sachleistungen dir bei einer Reiseunterbrechung zustehen:

  • Erfrischungen alle zwei Stunden bei Verspätung
  • Mahlzeiten nach drei Stunden und danach alle fünf Stunden (bis zu dreimal täglich)
  • Hotelunterkunft sowie Transfer vom und zum Hotel, falls du über Nacht festsitzt; trifft die Airline diese Vorkehrungen nicht, kannst du sie selbst organisieren und anschließend eine Erstattung beantragen

Mehr Transparenz beim Handgepäck

Beim Handgepäck bringt die Reform mehr Einheitlichkeit bei der Preisangabe. Auch im sogenannten Basic-Tarif müssen Airlines ein kostenloses Handgepäckstück von mindestens 40 x 30 x 20 cm anbieten. Vergleichsportale und Buchungsplattformen sind verpflichtet, Preise immer inklusive dieses Handgepäcks auszuweisen.

Für größeres Handgepäck dürfen Airlines weiterhin Gebühren verlangen. Tarife ohne größeres Handgepäck, wie sie jüngst auch die Lufthansa Group eingeführt hat, bleiben also möglich. Im weiteren Buchungsverlauf darf ein Rabatt auf den Basic-Tarif folgen.

Die weitergehende Forderung, dass auch ein kleiner Trolley grundsätzlich kostenlos in die Kabine darf, wurde dagegen abgelehnt. Diese Änderungen betreffen daher vor allem die Vergleichbarkeit der Preise, nicht die Tarifgestaltung insgesamt.

Lufthansa Group plant offenbar einen Light Tarif ohne großes Handgepäck wie einem Trolley in der Kabine
Foto: ozgurcankaya/ iStock

Muss noch formell verabschiedet werden

Diese neuen Schutzmaßnahmen sind formal noch nicht endgültig beschlossen. Das Abkommen muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU bestätigt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt greift eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, sodass die Regeln realistisch frühestens 2027 wirksam werden.

Die globale Luftfahrtindustrie kritisierte die Änderungen. Die International Air Transport Association erklärte diese Woche, die Aktualisierungen blieben hinter der sinnvollen Reform zurück, die nötig wäre, um gravierende Mängel der bestehenden Regeln zu beheben.

Unter dem Strich

Die diese Woche vorgestellten Änderungen bedeuten keine grundlegende Neuordnung der Fluggastrechte. Die EU präzisiert vor allem die bereits bestehenden Regeln, damit du leichter erfährst, wann dir eine Entschädigung zusteht und wie du sie auch erhältst.

Am interessantesten könnten mittelfristig die neuen Vorgaben zur Preiswerbung sein. Wenn Vergleichsportale Preise künftig immer inklusive Handgepäck ausweisen müssen, könnten Airlines ihre Einstiegspreise und Freigepäckmengen anpassen, um in den Portalen weiter oben zu erscheinen. Wie stark sich das auf die Tarife auswirkt, lässt sich erst nach Inkrafttreten beurteilen. Wir behalten den formalen Abschluss im Blick und melden uns, sobald der finale Gesetzestext steht.

Foto: Portuguese Gravity/ Unsplash

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