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AirTags sind spätestens in diesem Sommer zu einem Trendthema im Reiseverkehr geworden, angepriesen als einfache und unkomplizierte Möglichkeit für Fluggäste, ihr aufgegebenes Gepäck im Blick zu behalten – selbst wenn ihre Fluggesellschaft dies nicht kann.

Das kleine Gerät kann ins Gepäck gesteckt werden und überträgt seinen Standort an Apple-Geräte, was zahlreichen Passagieren geholfen hat, den Standort ihres Koffers zu lokalisieren, nachdem dieses verloren wurde.

Jetzt machen Schlagzeilen die Runde, dass ausgerechnet Lufthansa keine AirTags mehr zulassen will.

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„Gepäcktracker gehören zur Kategorie der tragbaren elektronischen Geräte und unterliegen daher den Gefahrgutvorschriften der ICAO (International Civil Aviation Organization) für die Beförderung in Flugzeugen“, sagte Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky in einer per E-Mail versandten Erklärung. „Dementsprechend müssen die Tracker aufgrund ihrer Sendefunktion während des Fluges deaktiviert werden, ähnlich wie Handys, Laptops, Tablets etc.“

Auch wenn es den Anschein hat, als würde Lufthansa die Geräte verbieten, eine explizite Änderung der Richtlinien diesbezüglich gibt es allerdings nicht.

Lufthansa überlegt Verbot von AirTags
Foto mit freundlicher Genehmigung von Onur Binay / Unsplash

Stattdessen scheint es, dass Lufthansa jetzt lediglich ein langjähriges Verbot durchsetzt, das auch AirTags einschließt, da ihre Verwendung in Aufgabegepäck in den letzten Monaten zugenommen hat.

Das Verbot gilt dabei für Batterien auf Lithiumbasis, die die Geräte mit Strom versorgen. Richtlinien der ICAO, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, können streng so ausgelegt werden, dass diese Geräte verboten sind.

Auf Nachfrage teilte Lufthansa dazu mit, dass sie zusätzlich zu der oben zitierten Aussage an einer weiteren Klarstellungen arbeiten, wann diese erscheinen werde, steht aktuell noch nicht fest.

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Doch wirft die offensichtlich verstärkte Durchsetzung der ICAO-Richtlinien seitens Lufthansa zusätzliche Fragen auf.

Erstens, könnten andere Airlines dazu veranlasst werden, sich ebenfalls auf die ICAO-Regel berufen, da immer mehr Reisende AirTags nutzen? Und zweitens, wie wird die Lufthansa-Politik durchgesetzt? Kunden könnten beim Einchecken von Gepäck nach den AirTags gefragt werden, aber wenn nicht – oder wenn sie lügen – müsste anschließend das Sicherheitspersonal das aufgegebene Gepäck nach den Geräten durchsuchen. In den USA lässt die Transportation Security Administration (TSA) AirTags ausdrücklich zu sowohl im Aufgabe- als auch Handgepäck.

All das kommt nach einem Sommer voller Unregelmäßigkeiten und Verspätungen – auch am Lufthansa-Drehkreuz am Frankfurter Flughafen (FRA), nachdem sich das AirTag bei vielen Reisenden steigender Beleibtheit erfreute und zu einem unschätzbaren Werkzeug bei der Lokalisierung von verlorenem und falsch verladenem Aufgabegepäck wurde.

Nun müssen Kunden der Lufthansa – sowie der Lufthansa Group Airlines wie Austrian, Brussels, Eurowings und Swiss den Einsatz von AirTags möglicherweise überdenken.

Was bei AirTags im aufgegebenen Gepäck Anlass zur Sorge gibt, sind ihre Lithium-Metall-Batterien, insbesondere ein Typ namens CR2032, der die Größe einer kleinen Münze hat und traditionell Armbanduhren und Schlüsselanhänger für Autos mit Strom versorgt. Sie enthalten etwa 0,1 Gramm Lithiummetall – eine winzige Menge.

Die von Lufthansa zitierten ICAO-Vorschriften besagen jedoch, dass Geräte mit Lithium-Batterien nicht im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen, wenn sie nicht ausgeschaltet werden können – eben wie AirTags.

Die Sorge hat mit der Brandgefahr zu tun. Es ist viel einfacher, einen Bordbrand mit Bordfeuerlöschern zu löschen, wenn etwas in der Kabine Feuer fängt. Ein Feuer im Frachtraum des Flugzeugs ist nicht so einfach zu löschen.

Das Risiko für die geringe Lithiummenge in AirTags ist jedoch unklar: Es sind keine Fälle bekannt, in denen die Geräte im Frachtraum von Flugzeugen Feuer gefangen haben.

Und bisher haben US-Behörden wie FAA oder TSA nicht angedeutet, dass sie beabsichtigen, dem Beispiel der Lufthansa zu folgen und die Ortungsgeräte ausdrücklich zu verbieten. Sogar Lufthansa selbst hat sich für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Tracker mit geringer Batterie- und Sendeleistung für aufgegebenes Gepäck zulassen würde.

Im Moment wird sich die Aufmerksamkeit der Reisenden jedoch darauf richten, zu sehen, wie Lufthansa die Leitlinien durchsetzt – und ob weitere Airlines diesem Beispiel folgen könnten.

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