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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 02. November vorerst bis Monatsende. Aber was, wenn man schon einen Flug oder ein Hotel  für diesen Zeit gebucht hat? Kann man aufgrund des Lockdown im November seine Reise einfach stornieren?

Neben der Schließung von Gastronomie sollen zur Kontaktvermeidung auch Reisen, Tagesausflüge oder Verwandtschaftsbesuche vermieden werden. Private Reisen innerhalb Deutschlands sind zwar nicht verboten, werden jedoch dadurch erschwert, dass Hotels keine Touristen beherbergen dürfen.

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Bahn

Spezielle Kulanzregelungen wie zu Beginn des Jahres bei der Deutschen Bahn gibt es aktuell nicht. Trotz Corona-Lockdown gelten für Fahrkarten im November also die regulären Fahrgastrechte und Tarifbedingungen.

Flexpreis-Tickets kannst du bis zu einem Tag vor der Reise kostenlos umtauschen oder stornieren. Auch Sparpreis-Tickets sind bis vor dem ersten Geltungstag stornierbar – jedoch nur gegen 10 Euro Gebühr. Dafür erhält man dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Dagegen sind Fahrkarten mit Super Sparpreis komplett vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das gleiche gilt übrigens auch für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets.

Reisende mit Flixtrain profitieren auch während des November-Lockdown von den kundenfreundlichen Umtausch- und Stornierungsbedingungen. Alle Flixtrain-Tickets können generell storniert werden – bis zu zu 30 Tagen vor Reisebeginn sogar komplett kostenlos. Für Stornierungen zwischen 14 und 29 Tagen vor Reisebeginn werden  1 Euro, bei Stornierungen ab 13 Tagen bis 3 Tag vor Abreise werden 3 Euro und bei Stornierungen von weniger als 3 Tagen dann 5 Euro berechnet..

Obwohl also die Bürger auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten sollen, besteht also für bereits gebuchte Zugtickets der Deutschen Bahn kein Anspruch auf Erstattung aus Kulanz.

Flüge

Auch für Reisen mit dem Flugzeug gelten während des November-Lockdown die regulären Ticketbedingungen. Das bedeutet, so lange der Flug planmäßig stattfindet und der gewählte Tarif keine kostenfreie Änderung gestattet, fallen in der Regel Stornierungsgebühren an. Jedoch können sich auch Passagiere mit einem nicht stornier­baren Ticket einen Teil der Ticket­kosten erstatten lassen. Gerade bei günstigen Tarifen machen die Steuern (Luft­verkehrs­teuer) und Gebühren (etwa Luft­hafensicher­heits­gebühr) einen Großteil des Ticketpreises aus.

Zusätzlich gilt aufgrund der Corona-Pandemie bei Lufthansa, Austrian Airlines und SWISS eine Kulanzregelung. Sämtliche Tarife und Ticketpreise, sowohl bei Kurz-, Mittel- und Langstrecken, sind flexibel umbuchbar. Diese Option gilt unabhängig vom Abflughafen für bestehende Buchungen sowie für Neubuchungen bis 31. Dezember 2020.

Hotels

Ab dem 02. November sind Übernachtungen in Hotels oder Pensionen im Inland nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet. Glück im Unglück für Urlauber: wie schon beim Shutdown im Frühjahr müssen Reisende in diesem Fall nicht für Aufenthalte bezahlen, die sie nicht wahrnehmen können. Anders als beispielsweise bei Zugtickets wird es Privatreisenden unmöglich gemacht, die gebuchte Leistung wahrzunehmen. Die Geschäftsgrundlage fällt also weg und eine Pauschalreise kann sofort storniert werden.

Bei individuell gebuchten Hotelübernachtungen sollte man je nach Tarif auf die Stornierung seitens des Hotels warten oder um die kostenlose Stornierung bitten, da der Vertrag nicht eingehalten werden kann. Flexible Tarife und mit Punkten gebuchte Übernachtungen können dagegen jederzeit kostenlos geändert oder storniert werden. Noch im Sommer boten alle großen Hotelgruppen flexible Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie an, diese Regelungen wurden jedoch nicht verlängert.

Endeffekt

Auch wenn während des leichten Lockdown im November private Reisen möglichst vermieden werden sollen, gibt es kein generelles Recht eine geplante Reise zu stornieren. Während Aufenthalte in Hotels und Pensionen innerhalb Deutschlands in der Regel stornierbar sind, entscheiden bei Flug- und Bahntickets dagegen die aktuellen Tarifbedingungen.

Für Reisen ins Ausland gelten diese Regelungen nicht. Dafür müsste am Zielort beispielsweise ein generelles Einreiseverbot für Personen aus Risikogebieten oder in lokaler Lockdown mit harten Einschränkungen gelten.

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