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Seit dieser Woche ist deutschlandweit das Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Auch die Airlines der Lufthansa Group haben ihre bisherige Regelung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung daraufhin überarbeitet. Ab dem 01. Februar müssen Passagiere auf Lufthansa Flügen von und nach Deutschland eine medizinische Maske wie OP-oder FFP2-Masken tragen.

Alltagsmasken sind auf Flügen mit Airlines der Lufthansa Gruppe dann nicht mehr gestattet. Neben FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 sind auf Lufthansa Flügen auch OP-Masken zum Schutz der anderen Passagiere gestattet.

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Maskenregeln an Bord der Lufthansa

Als einer der ersten Fluggesellschaften weltweit hatten die Airlines der Lufthansa Group im Mai vergangenen Jahres eine Maskenpflicht eingeführt. Seit Herbst gilt zudem ein Verbot von Visieren (Face Shileds) sowie Masken mit Ventil an Bord.

Wer aus medizinischen Gründen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit ist, benötigt auf Flügen der Lufthansa Group neben einem ärztlichen Attest einen negativen COVID-19-Test. Dabei muss das Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt sein und das Testergebnis darf vor dem planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein.

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Auf Flügen mit Austrian Airlines gilt eine strengere Regelung. Anders als bei Lufthansa sind hier nur FFP2-Masken erlaubt, OP-Masken genügen dagegen nicht. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske an Bord von Austrian und an allen österreichischen Flughäfen gilt prinzipiell für alle Passagiere ab 14 Jahren.

Höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3 Masken ohne Ventil, können natürlich ebenfalls getragen werden.

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