Seit Sonntag gelten 35 weitere Destinationen als Hochrisikogebiete, darunter mit Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) und der Dominikanische Republik zwei weitere wichtige Winterreiseziele.
Auch Bulgarien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und Lettland sind betroffen, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die betroffenen Gebiete wird damit gewarnt.
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Einteilung in Risikogebiete
Das Auswärtige Amt bewertet regelmäßig die Corona-Lage im Ausland und unterscheidet Risikogebote seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Einstufung ist für die Rückreise aus diesen Ländern wichtig, weil sich danach die Vorgaben für Tests, Registrierung und Quarantäne richten.
Für die Einreise in das jeweilige Land gelten die dortigen Vorgaben, die auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu finden sind.
Virusvariantengebiete
Länder und Regionen, in denen hochansteckende Mutationen und Varianten des Coronavirus registriert wurden.
-
- keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
Hochrisikogebiete
Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko werden als Hochrisikogebiete ausgewiesen, diese ersetzen die vormaligen Hochinzidenz- und einfachen Risikogebiete:
-
- Albanien
- Andorra
- Angola
- Antigua
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Argentinien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Barbados
- Belarus
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Botsuana
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Cabo Verde
- Costa Rica
- Côte d’Ivoire
- Dänemark inklusive der Faröer und Grönland
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Eritrea
- Estland
- Eswatini
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich und die folgenden Überseegebiete:
- Französisch-Guayana
- Guadeloupe
- Martinique
- Mayotte
- Réunion
- St. Martin
- St. Barthlélemy
- St. Pierre und Miquelon
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Jamaika
- Jemen
- Jordanien
- Kamerun
- Kanada
- Katar
- Kenia
- Kolumbien
- Komoren
- Kongo, Demokratische Republik
- Kongo, Republik
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kroatien
- Kuwait
- Laos
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Litauen
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Malta
- Mauretanien
- Mexiko
- Monaco
- Montenegro
- Mosambik
- Namibia
- Niederlande – die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete:
- Aruba
- Bonaire
- Curaçao
- St. Eustatius
- Saba
- St. Martin
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal inkl. der Azoren und Madeira
- Ruanda
- Russische Föderation
- Sambia
- San Marino
- São Tomé und Príncipe
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien inkl. der Balearen und Kanarischen Inseln
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Sudan
- Südafrika
- Südsudan
- Suriname
- Syrische Arabische Republik
- Tadschikistan
- Tansania
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechische Republik
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ungarn
- Uruguay
- Venezuela, Bolivarische Republik
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Vietnam
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
Regeln für Reiserückkehrer
Ungeimpfte Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen bei der Einreise nach Deutschland in Quarantäne.
Alle Einreisenden müssen sich vor ihrer Ankunft auf https://www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis bei Einreise mit sich führen. Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen. Dagegen können unter 12-Jährige bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden.
Es besteht eine Ausnahme von der Anmeldepflicht für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Auch gibt es generell keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne (auch nicht nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene).
Anmerkung des Autors: Dies ist ein wiederkehrender Beitrag, der regelmäßig mit aktuellen Informationen aktualisiert wird.
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