Steigende Infektionszahlen begraben aktuelle Hoffnungen auf kein so schnelles Ende der Corona-Pandemie. Auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für mehr als 160 Länder wurde noch einmal bis Ende September verlängert.
Ab Oktober soll die pauschale Einschätzung dann aber abgelöst werden. Nach Willen der Bundesregierung soll es dann für jedes Land eine zugeschnittene Bewertungen geben, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen erfuhr.
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Demnach endet die bestehende Reisewarnung für Drittstaaten – also Länder außerhalb der EU und des grenzkontrollfreien Schengen-Raums am 30. September. Ab dem 01. Oktober soll es dann zugeschnittene Bewertungen geben, welche die individuell Lage in den einzelnen Staaten berücksichtigen.
Auch wenn das neue System mehr Transparenz schafft: wird eine Region oder ein Land als Risikogebiet eingestuft, folgt automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, für Reisende hat es kaum Auswirkungen. Trotz differenzierter Betrachtung, wird sich auch ab Oktober an den Möglichkeiten zu riesen vermutlich wenig ändern. Für alls Risikogebiete eingestufte Länder, könnte dann weiterhin eine Reisewarnung gelten.
Die pauschale Verlängerung war zuletzt vor allem von der Reisebranche kritisiert worden. Der Reiseverband DRV hatte nach früheren Entscheidungen von einem “falschen Signal” gesprochen. Hauptkritikpunkt war, dass die Reisewarnung bislang pauschal für mehr als 80 Prozent der Länder dieser Welt gilt – und zwar unabhängig von der Einstufung einzelner Länder als Risikogebiet. Nur in Europa wird die Lage bislang differenziert betrachtet.
Welche Auswirkung hat eine Reisewarnung für meine Reise?
Zunächst einmal ist eine Reisewarnung kein Reiseverbot, auch erfolgt sie unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut. Daher soll eine Reisewarnung lediglich abschreckende Wirkung haben und von nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland abhalten. Auch sind Urlauber, die sich aktuell in einem Land befinden, für das nun eventuell eine Reisewarnung gilt, nicht gezwungen vorzeitig abzureisen.
Allerdings gilt für Reisende, die aus einer betroffenen Region zurückkehren, die entsprechende Pflicht zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, da sie als Rückkehrer aus einem Risikogebiet eingestuft sind.
Reiseveranstalter sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Reisewarnung vorliegt. Kunden können in diesem Fall ihre geplante Reise kostenlos stornieren und erhalten und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten lassen.
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