Verspätung oder Flugausfälle sind ärgerlich, doch noch immer verzichten viele Passagiere auf ihre Entschädigung gegenüber der Airline. Wer seine Ansprüche wirkungsvoll durchsetzen möchte, sollte ein paar Dinge beachten…
Ferienzeit ist Reisezeit, doch nicht immer läuft beim Flug in den Urlaub alles wie geplant. Speziell im Sommer 2018 gab es in Europa so viele Verspätungen wie selten zuvor. Während im Winter meist Schnee und Eis den Flugplan durcheinanderwirbeln, lagen die Gründe diesen Sommer dagegen insbesondere bei den Airlines.
Anders als bei höherer Gewalt, wie einem plötzlichen Schneesturm, kann Passagieren in einem solchen Fall eine Entschädigungszahlung von mehreren hundert Euro zustehen.
Bis zu 600 Euro Entschädigung
Wie sagt ein Sprichwort: „Es gibt nichts Schlechtes, an dem nicht auch etwas Gutes ist.“ Auch wenn entgangene Urlaubstage oder stundenlanges Warten am Flughafen nicht ungeschehen gemacht werden können, solltest du im Falle einer Verspätung oder gar eines Flugausfalles deine Ansprüche genau prüfen.
In Europa verpflichtet die Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz, die einen Flughafen in der EU als Ziel haben, Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten zu entschädigen. Die Verordnung gilt auch für Flüge von Airlines aus Drittländern, die in der Europäischen Union starten, z.B. wenn du mit einer nordamerikanischen oder asiatischen Airline ab Deutschland oder einem anderen EU-Land in den Urlaub startest. Abhängig von Verspätungsdauer und Flugdistanz können Passagiere so eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von der Airline erhalten!
• 250 Euro bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km mit mindestens 2 Stunden Verspätung
• 400 Euro für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km und mindestens 3 Stunden Verspätung
• 600 Euro bei Flugstrecken von mehr als 3.500 km mit Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU und mindestens 4 Stunden Verspätung
Darüber hinaus muss die Airline je nach Verspätungsdauer Leistungen wie kostenlose Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten, Ersatzbeförderung oder auch Hotelübernachtungen zur Verfügung stellen bzw. die dafür angefallenen Kosten im Nachgang übernehmen. Mehr Infos dazu.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Trägt die Airline keine Schuld an der Verspätung oder dem Flugausfall, greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht. Sim Falle von außergewöhnlichen Umständen wie politischer Instabilität, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder unerwarteten Flugsicherheitsmängeln, wird es schwer eine Entschädigung zu erhalten. Teilweise fallen auch (wilde) Streiks darunter, sofern die Airline nicht alles mögliche getan hat, um diese abzuwenden.
Ansprüche geltend machen
Es gibt also ein paar Dinge zu beachten und auch einige Ausnahmen, zudem weisen Fluggesellschaften selbst berechtige Ansprüche erst einmal gerne zurück oder versuchen diese auszusitzen. Kein Wunder also, dass ein Großteil der anspruchsberechtigten Passagiere seine Forderungen gar nicht durchsetzt.
Während Vielflieger und Geschäftsreisende um ihre Rechte und auch deren Durchsetzung gegenüber der Airline wissen, schrecken die meisten Urlauber vor diesem Prozedere, im schlimmsten Fall mit Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren zurück.
“Besser fünf in der Hand als zehn und darauf warten müssen!”
Der einfachste Weg
Doch statt die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, gibt es auch noch einen anderen Weg. Wer keine Lust oder Zeit hat, um sich darum zu kümmern, kann einfach eines der zahlreichen Fluggastrecht-Portale wie z.B. Flightright beauftragen.
Diese setzen deine abgetreten Ansprüche ähnlich einem Inkasso-Unternehmen gegenüber der Airline durch und kassieren im Erfolgsfall eine Provision. Du trägst also kein Risiko und auch im Falle einer Ablehnung entstehen dir keine Kosten.
Bei etwas kniffligeren Fällen können solche Portale selbst für Fluggastrechte-Profis durchaus Sinn machen. Direkt nach Eingabe deiner Flugdaten prüft Flightright deine Ansprüche anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Airport Infos. Bei Aussicht auf Erfolg, wird dir angeboten, deine Forderung durchzusetzen. Bei Beauftragung machen sie anschließend dein Anspruch außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend.
Zahlt die Fluggesellschaft nicht, wird meist ein Anwalt eingeschaltet und notfalls dein Anspruch auch vor Gericht durchgesetzt. Im Erfolgsfall behält Flightright dann eine Provision in Höhe von 26% (zzgl. Mehrwertsteuer) des Entschädigungsbetrags ein, bei einer Kompensationszahlung in Höhe von 600 Euro werden also 414 Euro an dich überwiesen.
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