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Lufthansa Passagiere müssen zum Mitte der Woche mit größeren Problemen rechnen, die Lufthansa-Piloten wollen erneut streiken – diesmal für zwei Tage.

Die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit ruft für Mittwoch und Donnerstag zu erneuten Arbeitsniederlegungen auf. Es sollen alle Passagierflüge von Lufthansa bestreikt werden, bei der Frachtsparte Lufthansa Cargo ist der Streik nur für Mittwoch geplant.

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Lufthansa habe die “Zeit nutzlos verstreichen” lassen und kein Angebot vorgelegt, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigung Cockpit.

Beim ersten Streik am vergangenen Freitag musste die Lufthansa mehr als 800 Flüge streichen, rund 130.000 Passagiere waren von Flugausfällen betroffen. Für die Lufthansa bedeutete das nach eigenen Angaben einen wirtschaftlichen Schaden von rund 32 Millionen Euro.

Die Vereinigung Cockpit zeige sich nach wie vor verhandlungsbereit, sollte es ein “ernstzunehmendes” Angebot der Lufthansa geben. Eine Änderung gab es bei den Forderungen der Piloten. Die Piloten-Gewerkschaft fordert für das laufende Jahr weiterhin eine Gehaltssteigerung um 5,5 Prozent, dagegen nun ab dem kommenden Jahr einen pauschalen Inflationsausgleich in Höhe von 8,2 Prozent. Zuvor hatte es rechtliche Bedenken gegenüber einem automatischen Inflationsausgleich gegeben.

Hinzu kämen weiter eine neue Gehaltstabelle sowie mehr Geld für Krankheitstage, Urlaub und Training. Laut Lufthansa würden sich dadurch die Personalkosten im Cockpit um 40 Prozent erhöhen. Auf eine Laufzeit von zwei Jahren würde das Mehrausgaben von 900 Millionen Euro bedeuten, was selbst ohne die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie außerhalb des Vertretbaren liege.

Welche Reste hast du, wenn dein Flug gestrichen wurde?

Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 zwei Möglichkeiten:

    • Reisende können von der Airline einen Ersatzflug verlangen. Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Betroffene Passagiere können auch selbst eine alternative Beförderung organisieren und die Kosten im Nachhinein erstatten lassen (leider teilweise mühsam und manchmal nur mit juristischer Hilfe). Solltest du am Flughafen festsitzen, hast du außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Das gilt bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern bei mindestens zwei Stunden Wartezeit. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
  • Solltest du auf den Flug und eine Alternativbeförderung verzichten, kannst du dir von der Airline das Geld erstatten lassen. Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen geschehen.

Sollte sich dein Abflug verspäten, kannst du ebenfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere zudem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung des Ticketkaufes keine Extra-Gebühren verlangen.

Darüber hinaus können Passagiere ab einer verspäteten Ankunft an deinem Zielflughafen von drei Stunden oder mehr laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. So wertete der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2018 einen Streik bei Tuifly als “beherrschbare Situation und Teil der normalen Betriebstätigkeit”. Anders als bei Verspätungen beispielsweise aufgrund schlechten Wetters steht Passagieren in solchen Fällen eine Entschädigung zu.

Erst vor wenigen Wochen war es aufgrund eines ver.di Streik des Bodenpersonals zum Ausfall von 1.000 Lufthansa-Flügen gekommen. Und auch Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo will im Herbst für ihre Mitglieder verhandeln. Sie erklärte sich “ausdrücklich und uneingeschränkt solidarisch” mit dem Streik der Piloten.

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