Die Lufthansa will den Auswirkungen des angekündigten Streiks der Piloten mit einem umfangreichen Sonderflugplan begegnen. Trotz der Arbeitsniederlegung sollen mehr als die Hälfte aller geplanten Flüge stattfinden – auf der Langstrecke sogar rund 60 Prozent.
Der Streik der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) ist für Donnerstag, 12. März, und Freitag, 13. März 2026 angekündigt und betrifft Lufthansa, Lufthansa CityLine sowie die Frachtsparte Lufthansa Cargo.
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Sonderflugplan soll Auswirkungen begrenzen
Laut Lufthansa haben sich zahlreiche Pilotinnen und Piloten freiwillig zum Einsatz gemeldet, sodass für beide Streiktage ein Sonderflugplan erstellt werden konnte, der weiterhin einen großen Teil des Flugbetriebs ermöglicht. Insgesamt sollen mehr als 50 Prozent des gesamten Flugprogramms durchgeführt werden.
Besonders auf der Langstrecke versucht die Airline, möglichst viele Verbindungen aufrechtzuerhalten. Dafür werden unter anderem größere Flugzeuge eingesetzt und Flüge teilweise von anderen Airlines der Lufthansa Group oder Partnerairlines übernommen.
Bereits im Vorfeld hatte die Gewerkschaft Flüge in den Nahen Osten vom Streik ausgenommen, was laut Lufthansa aktuellen aber lediglich einen geplanter Flug von Frankfurt (FRA) nach Riad (RUH) betrifft.
Unterstützung aus der Lufthansa Group
Auch andere Konzern-Airlines sollen helfen, die Auswirkungen des Streiks abzufedern. So sollen Discover Airlines und Lufthansa City Airlines ihr Programm planmäßig durchführen und teilweise zusätzliche Flüge übernehmen.
Die Frachttochter Lufthansa Cargo rechnet ebenfalls mit vergleichsweise geringen Einschränkungen: mehr als 80 Prozent des Frachtflugprogramms sollen stattfinden.
Hintergrund des Streiks
Hintergrund des Streiks bei Lufthansa und Lufthansa Cargo ist eine Auseinandersetzung um die betriebliche Altersvorsorge. Bis 2017 erhielten Pilotinnen und Piloten eine klassische Betriebsrente mit garantierten Auszahlungen. Diese wurde durch ein kapitalmarktfinanziertes Modell ersetzt, welches laut Piloten-Gewerkschaft das frühere Versorgungsniveau deutlich verfehle.
Die VC-Mitglieder hatten sich bereits im September mit großer Mehrheit für den Arbeitskampf ausgesprochen. Die Gewerkschaft wollte anschließend aber noch einmal das Gespräch mit der Unternehmensführung suchen.
Beim ersten Streik am 12. Februar musste die Lufthansa mehr als 800 Flüge streichen, rund 100.000 Passagiere waren von Flugausfällen und -verspätungen betroffen. Für die Lufthansa bedeutete das nach eigenen Angaben einen wirtschaftlichen Schaden von rund 32 Millionen Euro.
Verhärtete Positionen im Tarifkonflikt
Doch auch nach diesen Streikmaßnahmen habe Lufthansa kein Angebot vorgelegt, kritisiert die Piloten-Vereinigung in ihrem Streikaufruf am Dienstag. „Es hilft nicht, wenn die Gegenseite nur Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber nicht über substanzielle Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung sprechen möchte“, heißt es dazu von VC-Präsident Andreas Pinheiro in der Erklärung.
Bei der Tochter Lufthansa CityLine geht es dagegen um einen neuen Vergütungstarifvertrag für das in Deutschland stationierte Cockpitpersonal der CityLine.
Zwar hatte Lufthansa CityLine Ende Februar erstmals ein Angebot ohne Forderung nach Gegenfinanzierung unterbreitet, das aus Sicht der VC aber deutlich hinter den Forderungen zurückbleibt. Auch die enthaltene Forderung nach einer absoluten Friedenspflicht sei für die Gewerkschaft „völlig inakzeptabel“.
Die Lufthansa kritisierte die sehr kurzfristige Streikankündigung. Betroffene Passagiere werden automatisch benachrichtigt, außerdem versuche man, so viele Flüge wie möglich von anderen Airlines der Lufthansa Group übernehmen zu lassen.
Erst vor wenigen Wochen hatte auch das Kabinenpersonal der Lufthansa und Lufthansa CityLine gestreikt. Dabei geht es um Fragen zu den Arbeitsbedingungen im Manteltarifvertrag der Lufthansa Crews, während das Personal der CityLine einen tariflichen Sozialplan zur geplanten Schließung des Flugbetriebs fordert. Auch hier ist noch keine Einigung in Sicht, sodass weitere Streiks auf Lufthansa-Reisende zukommen dürften.
Auch bei Eurowings droht ein Streik, bei der Konzerntochter läuft dazu noch bis Montag (16. März) eine Urabstimmung.
Welche Rechte hast du, wenn dein Flug gestrichen wurde?
Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zwei Möglichkeiten:
- Reisende können von der Airline einen Ersatzflug verlangen. Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Betroffene Passagiere können auch selbst eine alternative Beförderung organisieren und die Kosten im Nachhinein erstatten lassen (leider teilweise mühsam und manchmal nur mit juristischer Hilfe). Solltest du am Flughafen festsitzen, hast du außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Das gilt bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern bei mindestens zwei Stunden Wartezeit. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
- Solltest du auf den Flug und eine Alternativbeförderung verzichten, kannst du dir von der Airline das Geld erstatten lassen. Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Sollte sich dein Abflug verspäten, kannst du ebenfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere zudem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung des Ticketkaufs keine Extra-Gebühren verlangen.
Darüber hinaus können Passagiere bei einer verspäteten Ankunft an deinem Zielflughafen von drei Stunden oder mehr laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. So wertete der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2018 einen Streik bei Tuifly als „beherrschbare Situation und Teil der normalen Betriebstätigkeit“. Anders als bei Verspätungen beispielsweise aufgrund schlechten Wetters steht Passagieren in solchen Fällen eine Entschädigung zu.
Titelfoto von Lufthansa
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