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Aktuell und durch das von der Bundesregierung verhängten Kontaktverbot ist zu Hause bleiben die beste Option. Doch welche Möglichkeiten gibt es aufgrund des Coronavirus für bereits gebuchte Flüge mit Airlines der Lufthansa Group? Viele Reisende fragen sich derzeit, ob sie proaktiv den Flug umbuchen sollten, die Buchung selber stornieren können oder auf die Annullierung Fluges durch die Airline warten warten müssen.

Derzeit verzichten die meisten Fluggesellschaften auf Gebühren und bieten großzügige Umbuchungs- und Stornierungsregelungen, damit Passagiere ihre Reisepläne einfach verschieben, statt eine Rückerstattung in bar zu verlangen.

Außerdem gibt es ein paar Unterschiede, ob ein Ticket mit Geld oder Meilen bezahlt wurde. Reguläre Miles & More Prämienflüge können immer geändert oder storniert werden. Regulär wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Euro erhoben, diese entfällt jedoch, wenn der Flug bereits annulliert wurde. Wurde bereits eine Teilstrecke genutzt, kann das Ticket auch anteilig erstattet werden. Anders ist es bei reduzierten Prämienflügen wie z.B. den Meilenschnäppchen, hier erlaubt Miles & More aktuell jedoch eine kostenfreie Umbuchung.

Optionen für gebuchte Lufthansa Group Flüge während des Coronavirus
Foto: ©Eurowings

Doch welche Optionen gibt es bei mit Geld gebuchten Lufthansa Flügen während der Coronavirus-Pandemie? Nur wer seine Möglichkeiten kennt, kann entsprechen reagieren und die beste Lösung wählen. Werfen wir einen Blick auf die aktuell verfügbaren Optionen für gebuchte Flüge der Lufthansa Group: Umbuchung, Erstattung und Gutschein.

Umbuchung

Natürlich kann eine Umbuchung auf ein zukünftiges Datum sinnvoll sein, wenn du immer noch vorhast, ein bestimmtes Reiseziel zu besuchen.

Ich habe beispielsweise einen geplanten Flug nach Asien von Ende April in den Herbst verschoben oder eigentlich an diesem Wochenende geplante Flüge nach Athen auf Mai umgebucht. Sollte sich die Situation bis zum geplanten Reisetermin nicht verbessert haben, kann man immer noch eine Rückerstattung, einen Gutschein oder eine Umbuchung beantragen.

Als Anreiz für eine Flugänderung anstelle einer Stornierung bietet die Lufthansa Group bei einer Umbuchung einen Rabatt in Höhe von 50 Euro an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Jedoch kann abhängig von der Änderung, beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Buchungs- oder Reiseklasse oder ähnlichem, eine Aufzahlung anfallen.

Diese Regelung gilt für bis einschließlich 31. März 2020 gebuchten Tickets und Umbuchungen bis 31. August 2020. Betroffene Passagiere müssen den Kundenservice nicht vor dem eigentlichen Flugdatum kontaktieren. Auch nach dem Verstreichen des geplanten Flugdatum ist eine Umbuchung weiterhin möglich!

Gutschein

Lufthansa Group bietet Kunden mit annullierten Flügen auch die Möglichkeit, diesen zu stornieren und einen Gutschein für den Wert des Tickets zu erhalten. Während diese Möglichkeit z.B. bei Lufthansa-Billigflieger Eurowings aktiv beworben wird, fehlt dieser Hinweis auf den übrigen Webseiten der Lufthansa Group Airlines.

Der Voucher kann für zukünftige Reisen genutzt werden und ist bis ein Jahr nach Ausstellung gültig. Sollte der neue Flug weniger kosten, bleibt der Restbetrag des Gutscheins bestehen. Der verbleibende Betrag kann dann bis zum Ablaufdatum für eine weitere Flugbuchung eingelöst werden. Kostet der neue Flug dagegen mehr, kann der Restbetrag mit einer anderen zugelassenen Zahlungsart oder einem weiteren Voucher beglichen werden.

Gutschein bei Eurowings als eine der Optionen für gebuchte Flüge während des Coronavirus

Ist es jedoch sinnvoll, sich für den Gutschein zu entscheiden, anstatt auch eine mögliche Stornierung des Fluges zu warten? Das hängt natürlich erst einmal davon ab, dass man bereits jetzt weiß, einen den entsprechenden Flug nicht nicht nutzen zu wolle. Andererseits auch davon, ob man bereits eine konkrete Verwendungsmöglichkeit in Form einer zukünftigen Reise hat.

In diesem Fall kann ein Gutschein eine gute Option für bereits gebuchte Flüge während des Coronavirus sein. Es sichert einerseits der Lufthansa Group den nötigen Cashflow und ermöglicht es einen kommenden Flug zu bezahlen. Insbesondere wenn man unmittelbar nach der Coronakrise zwar wieder reisen könnte, aber das aus persönlichen Gründen noch nicht möchte, gewinnt man mit einem Gutschein zusätzliche Zeit.

Obwohl ich persönlich nicht auf zu vielen Gutscheinen sitzen möchte, würde ich Buchungen im Mai lieber gegen einen Gutschein tauschen, als tatsächlich zu reisen.

Hier besteht natürlich ein Restrisiko, dass die Lufthansa Group oder auch jede andere Fluggesellschaft, die Gutscheine anbietet, diese Krise auch überlebt. Auch wenn dieses Risiko, in Anbetracht der finanziellen Unterstützung durch die Regierungen, eher gering erscheint.

Erstattung

Um eine vollständige Rückerstattung in bar zu erhalten, muss der Flug von der Fluggesellschaft storniert werden. Wenn du eine Buchung mit mehreren Flügen gebucht haben, löst die Annullierung eines einzigen Sektors dein Recht auf eine vollständige Rückerstattung in bar aus. So jedenfalls die eindeutige Regelung in Art. 5 I (a) i.V.m. Art. 8 I (a) EU Verordnung Nr. 261/2004.

Lufthansa hat die Option einer Rückerstattung jedoch nun aus ihrem Portfolio entfernt. So erhielten Reisebüros am Wochenende die Information, dass “die Erstattungsmöglichkeiten für Tickets der Lufthansa Group Airlines vorübergehend in den Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines angepasst [wurden]. Bereits eingereichte Refunds werden mit Verzögerung bearbeitet.”

Online verweist die Lufthansa daher nun auch auf die Möglichkeit zur kostenfreien Umbuchung. Ob die Lufthansa Group im Falle einer Flugstreichung Gutschein ausgibt, ist offiziell nicht kommuniziert, in der Praxis aber sehr wohl möglich.

Zur Zeit steht diese Praxis sicherlich nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht. Auch die für Gerichte nicht bindende Erklärung der EU-Komission bzgl. der Fluggastrechte in Zeiten von Corona sieht immer noch die Pflicht einer Rückerstattung vor.

Es gibt jedoch Bestrebungen dieses Recht aufgrund der aktuellen Situation zu beschneiden. So beschloss jüngst die Canadian Transport Agency (CTA), ein unabhängiges Verwaltungsgericht der kanadischen Regierung, dass kanadische Airlines nun Voucher anstelle einer Rückerstattung ausstellen dürfen. Dieser muss jedoch eine Gültigkeit von mindestens 24 Monaten aufweisen.

Endeffekt

Welche der Optionen für gebuchte Flüge während des Coronavirus die beste ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Wenn man aus einer bestehenden Buchung herauskommen möchte, noch bevor die Airline den Flug storniert, kann ein Gutschein eine sinnvolle Alternative sein. Insbesondere, wenn man bereits eine konkrete Verwendungsmöglichkeit hat.

Wenn man weiterhin an einem bestimmten Ziel oder einer Reise interessiert ist, kann durchaus auch eine Umbuchung Sinn machen. Insbesondere wenn das gewählte Ziel in der gleichen Buchungs- und Reiseklasse zum neuen Zeitpunkt deutlich teurer als bei einer Neubuchung wäre.

Die größtmögliche Flexibilität erhält man, wenn der Flug durch die Airline storniert wird. Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises gemäß geltendem EU-Recht, ermöglicht es mit dem Geld eine neue Reise zu buchen oder einfach etwas anderes zu kaufen. Dieses Recht wird in der Praxis von der Lufthansa Group und anderen Airlines unterlaufen. So lange die EU nicht eine Regelung nach kanadischem Vorbild verabschiedet, bliebe hier in letzter Konsequenz nur der Rechtsweg,

Hinzu kommt natürlich eine emotionale Zwickmühle. Fördert man durch sein individuelles Recht auf Rückerstattung eine drohende Pleite der Airline? Oder versucht man dies durch Umbuchung oder Akzeptanz von Gutscheinen zu verhindern, verliert am Ende aber sein Geld, weil die Airline trotzdem pleite geht?

Titelfoto mit freundlicher Genehmigung von Lufthansa @Photographer: Oliver Roesler

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