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Scandinavian Airlines (SAS) hat am Dienstag einen Antrag auf Insolvenz nach Kapitel 11 des amerikanischen Konkursrechtes gestellt. Eine Nachricht, welche den europäischen Luftfahrtsektor, der bereits von Personalproblemen und einer Reihe von Streiks getroffen ist, in weitere Aufruhr versetzt.  

Die Einreichung fällt mit den Piloten-Streiks bei SAS für bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen zusammen, die voraussichtlich in diesem Monat an verschiedenen Stellen rund die Hälfte des Flugbetriebs des skandinavischen Star Alliance-Mitglieds zum Erliegen bringen werden.

Pläne für eine Insolvenz waren bei SAS nach den wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Pandemie bereits in Arbeit, aber der aktuelle Streik der Fluggesellschaft zwang die Chefs, früher zu handeln. Durch das Vorziehen des Insolvenzantrags will die Airline weitere Liquiditätsverluste und as geplante Sanierungsprogramm beschleunigen.

Nach der Ankündigung sagte SAS CEO Anko van der Werff: „Wir sind zuversichtlich, dass wir durch diesen Prozess in den kommenden Jahren eine stärkere und noch bessere Fluggesellschaft für unsere Kunden und ein viel gesünderer Geschäftspartner werden können.“ 

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Das amerikanische Konkursrecht nach Kapitel 11 ist als „Reorganisationskonkurs“ bekannt und bietet Unternehmen die bereits rote Zahlen schreiben oder mit großen Verlusten konfrontiert sind, den Betrieb zu restrukturieren. Anders als in Europa allgemein üblich, geht es mehr darum das Unternehmen zu erhalten und einen Ausweg aus der aktuellen finanziellen Situation zu finden, als um den Schutz der Gläubiger.

So haben bereits alle drei großen US-Fluggesellschaften in den 2000er Jahren Umstrukturierungen nach Kapitel 11 durchgeführt. Jeder arbeitete während des Prozesses relativ normal weiter. In jüngerer Zeit gehören Aeromexico, Avianca und LATAM zu den Airlines, die Schutz nach Kapitel 11 beantragt haben, als in Folge von COVID-19 die gesamte Luftfahrtbranche in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.

Der Weg von SAS durch die Gerichte könnte durchaus die Liquidation von Vermögenswerten zur Rückzahlung der Gläubiger oder die Verkleinerung der Geschäftstätigkeit im weiteren Verlauf des Falls beinhalten. Es ist ein kostspieliges und komplexes Verfahren und könnte bis zu zwölf Monate dauern.

Durch die jetzige Umstrukturierung hat sich die Fluggesellschaft jedoch Zeit verschafft, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Passagiere während der hektischen Sommersaison und bis 2023 in der Luft bleiben – was den Tausenden von Passagieren, die Angst vor einer plötzlichen Einstellung des Flugbetriebes nehmen könnte.

„Durch diesen Prozess zielt SAS darauf ab, Vereinbarungen mit wichtigen Interessengruppen zu treffen, die Schuldenverpflichtungen des Unternehmens umzustrukturieren, seine Flugzeugflotte neu aufzustellen und mit einer erheblichen Kapitalspritze daraus hervorzugehen“, sagte die Fluggesellschaft in einer Erklärung.

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Das Unternehmen, welches sich zu jeweils 21,5 Prozent in Besitz der Regierungen von Dänemark und Schweden befindet, verfügt noch über ausreichend liquide Mittel. Ferner plant SAS die Umwandlung von Schulden in Höhe von 20 Milliarden schwedischen Kronen (1,86 Milliarden Euro) in Aktien mit dem Ziel, weiteres Eigenkapital von rund 700 Millionen Euro zu beschaffen. Leichter gesagt als getan, nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags brach die ohnehin schwache SAS-Aktie um bis zu 13 Prozentpunkte ein.

Die aktuellen Streiks dürften die finanzielle Situation weiter verschlechtern. Laut Brancheninsidern könnten weitere Streikaktionen rund 100 Millionen schwedische Kronen pro Tag kosten, was etwa 9 Millionen Euro zusätzlich zu den bestehenden Verlusten entspricht. Nachdem die Gespräche mit den Pilotengewerkschaften gescheitert sind, steht SAS in diesem Monat vor einem Rekordeinbruch. Rund 900 Piloten werden skandinavische und internationale Flügen bestreiken, was voraussichtlich über 30.000 Passagiere pro Tag betreffen wird.

SAS-Chefs bezeichneten die Streikaktion als „rücksichtslos“ und versprachen Passagieren, die keine alternativen Flüge nehmen können, die Möglichkeit zur Rückerstattung oder Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Es sei auch möglich, die Reisealternative selbst zu organisieren und eine Erstattung der Kosten bei der Fluggesellschaft einzureichen. 

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