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Reisende mit Lufthansa müssen auch zum Ende der Woche mit Beeinträchtigungen rechnen. Nachdem am Dienstag und Mittwoch das Lufthansa Kabinenpersonal streikt, hat die Piloten Vereinigung Cockpit (VC) für Donnerstag und Freitag erneut Streiks angekündigt.

Der Streik betrifft alle Flüge der Lufthansa sowie der Töchter CityLine und Eurowings und soll von Donnerstag um 00:01 Uhr bis Freitag um 23:59 Uhr dauern. Bestreikt werden Flüge, die in diesem Zeitraum von deutschen Flughäfen starten.

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Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten sind weiterhin Flüge aus Deutschland zu folgenden Destinationen vom Streik ausgenommen: Aserbaidschan, Ägypten, Bahrain, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate.

Hintergrund des Streiks

Hintergrund des Streiks bei Lufthansa sowie Lufthansa Cargo und Eurowings ist eine Auseinandersetzung um die betriebliche Altersvorsorge. Bis 2017 erhielten Pilotinnen und Piloten eine klassische Betriebsrente mit garantierten Auszahlungen. Diese wurde durch ein kapitalmarktfinanziertes Modell ersetzt, welches laut Piloten-Gewerkschaft das frühere Versorgungsniveau deutlich verfehle.

Die VC-Mitglieder hatten sich bereits im September mit großer Mehrheit für den Arbeitskampf ausgesprochen. Die Gewerkschaft wollte anschließend aber noch einmal das Gespräch mit der Unternehmensführung suchen.

Bereits am Montag und Dienstag musste die Lufthansa mehr als 800 Flüge streichen, rund 100.000 Passagiere waren von Flugausfällen und -verspätungen betroffen. Für die Lufthansa bedeutete das nach eigenen Angaben einen wirtschaftlichen Schaden von rund 32 Millionen Euro.

Verhärtete Positionen im Tarifkonflikt

Doch auch nach diesen Streikmaßnahmen habe Lufthansa kein Angebot vorgelegt, kritisiert die Piloten-Vereinigung in ihrem Streikaufruf am Dienstag. „Die Lage ist unverändert – es gibt keinerlei Bewegung seitens der Arbeitgeber“, heißt es dazu von VC-Präsident Andreas Pinheiro in der Erklärung.

Gleichzeitig schlägt die VC der Arbeitgeberseite ein verbindliches Schlichtungsverfahren für die Tarifkonflikte vor. „Die Situation ist festgefahren“, so Pinheiro. Ein Schlichtungsverfahren könnte daher die Chance bieten, die bestehenden Tarifkonflikte durch einen unabhängigen Dritten zu lösen und eine weitere Eskalation zu vermeiden.

Mit dem gleichzeitig stattfindenden Streik des Kabinenpersonals droht der Lufthansa so der längste Streik seit 10 Jahren.

Welche Rechte hast du, wenn dein Flug gestrichen wurde?

Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zwei Möglichkeiten:

  • Reisende können von der Airline einen Ersatzflug verlangen. Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Betroffene Passagiere können auch selbst eine alternative Beförderung organisieren und die Kosten im Nachhinein erstatten lassen (leider teilweise mühsam und manchmal nur mit juristischer Hilfe). Solltest du am Flughafen festsitzen, hast du außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Das gilt bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern bei mindestens zwei Stunden Wartezeit. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
  • Solltest du auf den Flug und eine Alternativbeförderung verzichten, kannst du dir von der Airline das Geld erstatten lassen. Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Sollte sich dein Abflug verspäten, kannst du ebenfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere zudem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung des Ticketkaufs keine Extra-Gebühren verlangen.

Darüber hinaus können Passagiere bei einer verspäteten Ankunft an deinem Zielflughafen von drei Stunden oder mehr laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. So wertete der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2018 einen Streik bei Tuifly als „beherrschbare Situation und Teil der normalen Betriebstätigkeit“. Anders als bei Verspätungen beispielsweise aufgrund schlechten Wetters steht Passagieren in solchen Fällen eine Entschädigung zu.

Titelfoto von Lufthansa

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