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Als Reaktion auf die ersten russischen Militärangriffe hat die Ukraine ihren Luftraum für gesamte zivile Luftfahrt gesperrt.

Aufgrund eines hohen Risikos für die Luftsicherheit haben die ukrainischen Behörden am frühen Donnerstagmorgen eine Schließung des gesamten Luftrums verkündet. 

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Mittlerweile haben alle Airlines ihren Flugverkehr in die Ukraine eingestellt. So kündigt Lufthansa auf ihrer Webseite an, dass vorerst bis einschließlich zum 26. März 2022 keine Flüge in die Ukraine von Airlines der Lufthansa Group durchgeführt werden. Auch die Billigflieger Ryanair und Wizzair setzen bis auf weiteres alle Flüge in die Ukraine aus.

Die aktuelle Luftverkehrssituation lässt sich am besten mit der Flugverfolgungs-Website Flightradar24 veranschaulichen, die einen leeren Laufraum über der Ukraine sowie den benachbarten Gebieten zeigt.

Ein Screenshot von Flightradar24 zeigt den gesperrten Luftraum der Ukraine
Ein Screenshot von Flightradar24, aufgenommen am frühen Abend des 24. Februar (Screenshot von Flightradar24)

Obwohl dies auch Überflüge einschließt, ist der interkontinentale Flugverkehr durch die Sperrung des ukrainischen Luftraums kaum betroffen. Dies könnte sich jedoch schnell ändern, wenn auch der russische Luftraum gesperrt würde, welcher ein wichtiger Luftweg für Passgier- und Frachtflugzeuge zwischen Europa und Asien ist.

So hat die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA inzwischen umfangreiche Warnungen an die Fluggesellschaften herausgegeben. Diese betreffen nicht nur den gesperrten Luftraum der Ukraine, sondern auch die Republik Moldau. Hier sind Landungen, Starts und Überflüge verboten. Das Flugverbot über Belarus bestehe weiterhin, teilte die Behörde am Donnerstag in Köln mit. In den russischen Lufträumen Moskau und Rostow werden die Flugzeugbetreiber zu erhöhter Vorsicht aufgerufen, weil der Einsatz von Mittelstreckenraketen möglich sei.

Das Auswärtige Amt hat aufgrund des russischen Angriffs eine Reisewarnung für die Ukraine ausgesprochen. Daneben werden deutsche Staatsangehörige dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Wer das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen könne, sollte vorläufig an einem geschützten Ort bleiben, heißt es auf der Website des Ministeriums.

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